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09.02.12
Ursache war, dass es in der Gebührentabelle zu unterschiedlichen Lesarten kommen konnte woraus sich dann je nach Kinderzahl unterschiedliche Gebühren ergeben hätten. Dies wurde nun klargestellt, die Gemeindeverwaltung legte eine Entwurf vor, in dem sie die Abgabenstaffelung in Abhängigkeit von der Kinderzahl bereit ausgerechnet hatte, was dazu führt, dass nun eindeutig die günstigere der beiden zuvor genannten Lesarten festgeschrieben ist. Die Vorlage wurde mit einer Gegenstimme angenommen, Frau Zeeb (SPD) fand für ihren Änderungsantrag, der eine Streichung des Höchstsatztabelle für Eltern beinhaltete, die nicht bereit sind, einen Einkommensnachweis vorzulegen, keine Mehrheit.
Die Änderung soll rückwirkend zum 1.1.12 wirksam werden, das kommunale Einvernehmen wurde bereits signalisiert. Somit sollte alsbald Rechtssicherheit für die Nuthetaler Eltern bestehen.
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