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07.07.19 –
Liebe Frau Haenel,
ich bin den angesprochenen Problemen (teilgesperrter Nuthewanderweg, Absacken der Verlängerung des Panoramaweges, Biberburgen im Rehgraben) auf den Grund gegangen und habe einige sehr komplexe Antworten gefunden.
1. Bei der Sanierung des Nuthewanderweges liegt die Zuständigkeit für das Gewässer beim Land und für Wanderwege beim Kreis. Die Uferzone ist ein Streitobjekt. Die Nuthe ist aber ein Gewässer 1. Ordnung und daher ist das Land auch für deren Unterhalt zuständig, nach Meinung der Kommune samt Uferstreifen. Das Land hatte die Pflege an den Wasser und Boden Verband vergeben. Diese Arbeiten wurden schließlich vom Arbeitsschutz wegen Lebensgefahr unter den brüchigen Pappeln untersagt. Daraufhin wurde vom Land ein Pappelgipfel einberufen.
Es gibt eine Weisung des Ministeriums zur Sanierung der Uferwege (Fällen der Pappeln) die von der Unteren Wasserbehoerde nicht umgesetzt wird. Das Land ist der Ansicht dass die Untere Wasserbehoerde Pflegearbeiten auf Kosten der Anwohner anzuordnen hat, mit schwerem Gerät, für etwa 980€ pro Baum, was die UWB bisher aber NICHT angeordnet hat. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, um das vorsichtig zu sagen. Aktuell hat das Land den Vertrag mit dem Wasser und Boden Verband gekündigt so dass alle Arbeiten ruhen. Dieses Problem betrifft den gesamten Uferbereich der Nuthe wobei die aktuell gesperrten Flächen auf Seiten der Stadt Potsdam und gar nicht in unserer Gemeinde liegen.
2. Die Verlängerung des Panoramaweges am Stichgraben sackt ab. Es handelt sich wie in vielen Teilen des Rehgrabengebietes um 'Anmoorboden'. Kein Wunder dass dieser Weg absackt. Das ist normal für Moor. Ein Auffüllen mit Kies ist nach der Bodenschutzsatzung verboten und ökologisch nicht vertretbar! Diese Flächen sind europäisches Schutzgebiet (FFH-Gebiet). Von der Gemeinde ein Auffüllen zu verlangen ist Aufforderung zu strafbarem Handeln. Das geht garnicht! Das Recht zum Betreten der freien Landschaft auf Wegen und ungenutzten Flächen (§59 BnatSchges.) steht außer Frage kann aber zum Schutz der Menschen, zum Schutz der Flächen und zum Schutz der Interessen der Grundstückseigentümer bei landwirtschaftlicher Nutzung eingeschränkt sein. Das Gesetz bezieht sich außerdem auf bereits vorhandene Wege und nicht auf gewünschte. Es gibt in Deutschland viele Wanderwege die nicht ganzjährig begehbar sind. Erst die Forderung nach einem ganzjährig befahrbaren Radweg hat am Panoramaweg zu diesem Problem geführt. Eine Möglichkeit ist die Anlage eines Knüppeldammes. Nach Auskunft des Bauamtes liegt der Kostenvoranschlag bei 150.000€, falls es gut läuft. Da die Befestigung des Weges im Moor ökologisch und bautechnisch auf jeden Fall schwierig ist, sollte man lieber nochmal nach alternativen Wegen suchen die ganzjährig für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sind. Der jetzige Weg kann ja Trampelpfad bleiben.
3. Es gibt 3 Biberburgen im Rehgraben auf dem Weg zur Nuthe. Sie zu zerstören widerspräche dem Washingtoner Artenschutzabkommen und wäre strafbar. Abgesehen davon sackt das Grundwasser am Graben seit Jahren kontinuierlich ab. Der Einfluß der Biber auf die Be-und Entwässerung des Grabens ist tatsächlich nur gering weil die Nuthe ein Stauregime hat. Man kann die Biber nicht verantwortlich machen für das Absacken der Wege. Dieser Graben entwässerte ursprünglich die Moorwiesen hinter Honeckers Eisenbahntrasse und hinter Hitlers Autobahn. Die Wasserwege wurden komplett zerschnitten als damals Trassen durch den Moorboden tw. gesprengt und die Grundstücke an der Ravensberg- und Eosanderstr. zerteilt wurden. Der kleine See hinter den Häusern der Eosanderstr.(=das jetzige Birkenwäldchen an der Fahre) ist seit Jahrzehnten ausgetrocknet. Der Graben, der im Oberlauf zugeschüttet ist und jetzt zwischen der Zickenschweiz und dem Dorf Bergholz beginnt, ist trocken. Das Schichtenwasser ist dort tw. tiefer als 4 Meter abgesackt. Irgendwann werden auch die grossen alten Bäume vertrocknen und nicht nur die jungen Wegbepflanzungen...
Biberschutz ist nicht nur gesetzlich verankert sondern hier auch ganz realer Umweltschutz. Welche grüne Einstellung wäre das Biberschutz und Umweltschutz für einen Wanderweg zu opfern? Artenschutz, Umweltschutz und Klimaschutz sind mit der Nutzung der freien Landschaft zu Erholungszwecken absolut vereinbar wenn wir gemeinsam intelligente Lösungen entwickeln und nicht jeder einzeln versuchen mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. In unserer Gemeinde sehen wir leider auch exemplarisch was Umweltzerstörung durch unbedachte Eingriffe in die Natur und Klimawandel anrichten. Das Problem der zerschnittenen Wasseradern kann unsere Gemeinde nicht lösen und auf einen Anstieg der Niederschlagsmengen zu hoffen ist unrealistisch. Das ist dramatisch und extrem traurig!
Wir vom OV B90/Grüne meinen den Klimanotstand ernst. Auch deswegen werden unsere Gemeindevertreter in der gemeinsamen Fraktion mit den Linken darauf hinwirken für unsere Gemeinde den Klimanotstand auszurufen und mit Maßnahmen in der Gemeinde zu hinterlegen. Es gibt keine logischen Alternativen dazu. Wir müssen unsere Wünsche und die Realität in der wir leben unter einen Hut bringen um unsere Umwelt für unsere Kinder und Enkel zu erhalten. Es gibt da viel Arbeit bei der wir die Mitwirkung Aller brauchen!
Dr. Guido Mewis 1. Vorsitzender OV Nuthetal Bündnis90/Grüne
07.12.2023 18:00 Uhr
Mitgliederverssammlung
Ort:
Mehrgenerationenhaus Nuthetal, Schlüterstraße 46, 14558 Bergholz-Rehbrücke
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Nuthetal
1. Sprecher: Heiner Boeing
2. Sprecherin: Friederike von Borstel
E-Mail: vorstand@ gruene-nuthetal.de
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Politik in Nuthetal (Ratsinformationssystem)
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Unsere Liste für die Europawahl 2024 steht: Mit diesen 40 Kandidatinnen und Kandidaten gehen wir in den Europawahlkampf.