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23.02.2012

Kinderbetreuungskosten: Daten und Fakten

Sie begegnete damit Vorwürfen seitens der SPD, nach denen "die Beiträge () für Gutverdiener unerreicht hoch"seien. Danach ergeben sich z.B. folgende Beitragsentwicklung (2009 bis 2012):


2 Kinder (1 x Krippe, 1 x Kindergarten), Nettoverdienst 4.799,- €
2009 : 560,- € 2011: 561,- € 2012: 502,- €

3 Kinder (1 x Krippe, 1 x Kindergarten, 1 x Hort), Nettoverdienst 5.099,- €
2009: 584,- € 2011: 701,- € 2012: 547,- €

2 Kinder (2 x Hort), Nettoverdienst 2.699,- €
2009: 105,- € 2011: 124,- € 2012: 110,- €

2 Kinder (1 x Hort), Nettoverdienst 2.699,- €
2009: 47,- € 2011: 55,- €, 2012: 55,- €


2 Kinder (1 x Hort), Nettoverdienst 4.499,- €
2009: 112,- € 2011: 142,- €, 2012: 142,- €
Auch wenn dies nur ein kleiner Ausriss aus der Gebührentabelle ist so zeigt er doch, dass der genannte Vorwurf haltlos ist. 

Weiterhin hartnäckig hält sich auch die Falschinformation der SPD, wonach "der Landkreis die Notbremse gegen zu hohe Elterngebühren für die Kinderbetreuung zog ". Richtig ist vielmehr immer noch, dass die Satzung überarbeitet wurde, um missverständliche Auslegungen der Gebührentabelle zu vermeiden. Dies ist übrigens der Gemeinde und nicht dem Kreis aufgefallen, welcher die Satzung auch ohne Änderungen akzeptiert hätte.

Bleibt noch die Empörung der Nuthetaler SPD ob der 666,- €, welche einer Weigerung der Offenlegung der Einkommensverhältnisse als Höchstbetrag zu zahlen wären. Hier von einer "Strafzahlung" zu sprechen ist dreist, es sei denn, man geht von einem "Recht auf Verschweigen der Einkünfte gegenüber dem Staat" aus. Spätestens das Finanzamt würde einem bei dieser Auffassung allerdings das Weltbild zurecht rücken.

 

Unsere Meinung: die von der Verwaltung erarbeitete und von einer großen Mehrheit beschlossene neue Gebührensatzung stellt eine gerechte Verteilung zwischen Gering- und Spitzenverdienern dar. Das einige NuthetalerInnen jetzt höhere Kosten haben ist zwar bedauerlich, dem ist jedoch die Entlastung der unteren Einkommen entgegen zu halten. 

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